Gericht prüft Haftentlassung von Moshammer-Mörder
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Der Mord an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer im Januar 2005 erschütterte nicht nur die Münchner, die Anteilnahme war groß. Sein Mörder sitzt seitdem in Haft. Kommt er bald frei, wird er abgeschoben?
Regensburg (dpa/lby) - Fast 18 Jahre nach dem Mord an dem Münchner Modeschöpfer Rudolph Moshammer steht möglicherweise eine Haftentlassung des Täters auf Bewährung bevor. Der Anwalt des Mannes habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Landgericht Regensburg auf Anfrage mit. Dieses ist zuständig, da der Iraker in Straubing in Haft sitzt. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet, später auch andere Medien.
Grundsätzlich komme eine Haftentlassung ab dem 15. Januar 2023 in Frage, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablaufe, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das Gericht müsse nun die Frage beantworten, ob eine Freilassung verantwortbar sei. Der Mann sei damals im Urteil als gefährlich eingestuft worden.
Die Strafvollstreckungskammer habe insbesondere zu prüfen, ob dem Verurteilten eine günstige Kriminalprognose gestellt und eine Aussetzung zur Bewährung im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortet werden könne. Hier spiele auch die besondere Schwere der Schuld eine Rolle, die das Landgericht München I bei der Verurteilung des Mannes festgestellt hatte.