Gericht: Junge Frau haftet nicht für Kredit des Exfreundes
n-tv
Oldenburg (dpa/lni) - Eine junge Frau muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht für den Autokredit ihres Exfreundes haften. Sie müsse nicht für die 50.000 Euro aufkommen, teilte das Oberlandesgericht Oldenburg am Donnerstag mit. Eine Bank hatte die Frau aus dem Kreis Osnabrück vor dem Landgericht verklagt und damals recht bekommen.
Die Anfang 20-Jährige verdiente als Verkäuferin in einer Bäckerei monatlich rund 1300 Euro netto. Sie unterschrieb mit ihrem damaligen Freund einen Darlehensvertrag über rund 90.000 Euro. Der Freund wollte mit dem Geld alte Kredite umschichten und ein Auto kaufen. Die Schulden bei der Bank sollten in Raten beglichen werden.
Zwei Jahre später kündigte die Bank den Vertrag, weil die Raten nicht mehr bezahlt wurden. Das Paar hatte sich inzwischen getrennt. Trotzdem forderte die Bank das verbliebene Geld in Höhe von 50.000 Euro von der jungen Frau zurück und zog vor Gericht.
Das Oberlandesgericht wies die Klage der Bank nun ab. Die Forderung sei wegen der "offensichtlichen, krassen finanziellen Überforderung der Frau sittenwidrig", entschied das Gericht. Die Bank habe bei Vertragsabschluss von den Gefühlen der Frau und ihren knappen finanziellen Verhältnissen gewusst. Es widerspreche "dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn Banken ein solche Situation ausnutzten".