Gericht: Bezahlkarte für Asylbewerber vorerst rechtmäßig
n-tv
Die neue Bezahlkarte für Asylbewerber beschäftigt die Gerichte - und die kommen in Einzelfällen zu unterschiedlichen Entscheidungen.
München (dpa/lby) - Das Sozialgericht München hat zwei Eilanträge gegen die neu eingeführte Bezahlkarte für Asylbewerber abgelehnt. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung bekommen die beiden Antragsteller - eine Asylbewerberin aus Sierra Leone und ein abgelehnter Asylbewerber aus Nigeria - also weiterhin kein Bargeld mehr ausgezahlt.
Das Gericht sei zu der Auffassung gekommen, dass die Verwendung der Bezahlkarte nicht offensichtlich rechtswidrig sei, hieß es in einer Mitteilung. Der Gesetzgeber habe die Karte als mögliche Leistungsform vorgesehen. Für welche Fälle sie zum Einsatz komme, liege im Ermessen der Behörde. Bei einer ersten Bewertung hätten sich auch keine Gründe ergeben, wonach die Behörde im Einzelfall verpflichtet gewesen wäre, weiterhin Geldleistungen zu gewähren (Az. S 42 AY 63/24 ER und S 52 AY 65/24 ER).
Das Bezahlkarten-System ist inzwischen bayernweit im Einsatz. Mit den Karten kann in Geschäften eingekauft und pro Monat bis zu 50 Euro in bar abgehoben werden. Eine Karte ist regional beschränkt und nicht für Online-Einkäufe gedacht. So soll nach dem Willen der Staatsregierung der Missbrauch von Leistungen und in der Konsequenz die Zuwanderung begrenzt werden.