Fußfesseln bei Thüringer Straftätern nur selten eingesetzt
n-tv
Elektronische Fußfesseln dienen der Überwachung von Straftätern, bei denen Gerichte einen Rückfall befürchten. In Thüringen sind es eher Einzelfälle, bei denen es darum geht, die Gefahr von Kindesmissbrauch oder Gewalt abzuwenden.
Erfurt (dpa/th) - Fußfesseln werden in Thüringen bei verurteilten Straftätern nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis nur relativ selten eingesetzt. Ihre Zahl schwankte seit 2019 zwischen vier und sieben Fällen pro Jahr, geht aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage des CDU-Innenpolitikers Raymond Walk hervor.
Die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung kann von einem Gericht angeordnet werden, wenn die Gefahr besteht, dass Verurteilte rückfällig werden und schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen könnten. In diesem Jahr sei die elektronische Fußfessel bisher viermal eingesetzt worden. Im gesamten Vorjahr waren es laut Innenministerium sechs Fälle, 2021 sieben. Die Einsatzdauer lag nach den Angaben des Innenministeriums in der Regel bei einigen Monaten, betrug aber auch bis zu zwei Jahre.
"Die Fußfessel zur Überwachung entlassener Sexualstraftäter hat sich als repressive Maßnahmen bewährt", erklärte Walk. Während der sogenannten Führungsaufsicht - also wenn entlassene Straftäter noch unter Aufsicht stehen - könnten sie gerichtlich angeordnet werden.