Facebook-Nutzer darf Cem Özdemir nicht "Drecksack" nennen
n-tv
Auch Machtkritik rechtfertigt keine "ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern" - diese Erkenntnis macht ein Facebook-Nutzer vor dem Landgericht Koblenz. Es verurteilt ihn wegen Beleidigung von Landwirtschaftsminister Özdemir zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Erboste Kritiker dürfen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht als "Drecksack" bezeichnen. Dies ist ehrenrührig und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, wie das Landgericht Koblenz entschieden hat. Es bestätigt damit das vorhergehende Urteil des zuständigen Amtsgerichts und lehnte zusätzlich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Facebook-Nutzer ab.
Der Facebook-Nutzer hatte im April 2022 ein Video, das Özdemir ins Internet eingestellt hatte, in seinem Facebook-Profil aufgegriffen und mit dem Kommentar "Drecksack" versehen. Als der Minister klagte, verurteilte das zuständige Amtsgericht den Mann zur Unterlassung und zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 600 Euro. Zudem muss er vorgerichtliche Abmahnkosten in Höhe von 800 Euro bezahlen. Vor dem Landgericht wollte der Mann die Abweisung der Klage erreichen und beantragte hierfür Prozesskostenhilfe. Sein Facebook-Post sei zwar eine unsachliche, aber zulässige Meinungsäußerung, behauptete er.