Dehm will Zertifikat für Sputnik V einklagen
n-tv
Menschen, die mit dem russischen Vakzin "Sputnik V" geimpft sind, haben keinen Anspruch auf ein deutsches Impfzertifikat. So auch Linken-Politiker Dehm, der nach Moskau gereist war, um sich immunisieren zu lassen. Er klagt dagegen - und scheitert in der ersten Instanz. Aufgeben will Dehm allerdings nicht.
Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel, demzufolge "Sputnik-V"-Geimpfte keinen Anspruch auf ein deutsches Impfzertifikat haben, will der unterlegene Kläger in die nächste Instanz gehen. "Die Entscheidung verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz", sagte der ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm. Er hatte sich im Mai in Moskau und im Juli in San Marino mit dem russischen Vakzin impfen lassen und beim Gesundheitsamt des Landkreises Fulda die Ausstellung eines deutschen Impfzertifikates beantragt.
Der Landkreis lehnte das mit der Begründung ab, der Impfstoff "Sputnik V" gehöre nicht zu den vom Paul-Ehrlich-Institut aufgelisteten Impfstoffen. Der VHG gab dem Landkreis am vergangenen Freitag Recht. Dehm will nach eigenen Angaben nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
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