Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz
n-tv
Der Bundestag macht den Weg für das neue Selbstbestimmungsgesetz frei. Befürworter feiern es als "Meilenstein" und "historischen Schritt", dass Menschen ab November ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt deutlich leichter ändern lassen können als bisher.
Geschlechtseinträge können künftig einfacher geändert werden: Grundlage dafür ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundestag verabschiedet hat. Es ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war. Verbände begrüßten das neue Gesetz als "Meilenstein" und "historischen Schritt".
Volljährige transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können künftig mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern. Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. In beiden Fälle ist aber eine Erklärung über eine vorherige Beratung notwendig.
Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es nicht. Allerdings soll es eine Sperrfrist von einem Jahr geben - erst danach ist eine erneute Änderung möglich. Für das Inkrafttreten der Änderung des Geschlechtseintrags gilt eine Drei-Monats-Frist. 374 Abgeordnete stimmten im Bundestag für das Selbstbestimmungsgesetz, 251 dagegen, elf enthielten sich. Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig.