Bundesrat bringt kommunale Wärmeplanung auf den Weg
n-tv
In Zukunft müssen sich Hauseigentümer beim Einbau neuer Heizungen nach dem Wärmeplan ihrer jeweiligen Kommune richten. Ein entsprechendes Gesetz winkt nun auch der Bundesrat durch. Doch ob der darin vorgesehene Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann, daran gibt es Zweifel.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gebilligt. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. In einem Entschließungsantrag forderten die Länder mehr Geld vom Bund für die Wärmeplanung in den Städten und Gemeinden. Bisher vorgesehene Mittel reichten nicht aus. Der Städtetag warnte vor einer Verzögerung und forderte entsprechende Gesetze auf Landesebene.
Der Bundestag hat das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung bereits beschlossen. Es ergänzt das Heizungsgesetz und soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen. Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Das neue Heizungsgesetz gilt ab 2024 zunächst für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten.
Bundesbauministerin Klara Geywitz sagte im Bundesrat, Hauseigentümer müssten die wirtschaftlichste Entscheidung treffen, wenn die Heizung eines Tages kaputt gehe und sie eine neue anschaffen müssten. Dafür bräuchten sie Klarheit, ob sie in den nächsten Jahren an ein zentrales Fernwärmenetz oder ein Nahwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also etwa eine Wärmepumpe.