Björn Höcke muss wegen NS-Parole vor Gericht
n-tv
Die Losung "Alles für Deutschland" ist aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit verboten. Doch in der Vergangenheit verwendet der AfD-Rechtsaußen diese mehrfach - dafür muss er nun vor Gericht.
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke muss sich ab kommendem Donnerstag wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor dem Landgericht Halle verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat den Vorsitzenden des vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Landesverbands wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. In dem Verfahren, das auf großes öffentliches Interesse stößt, sind insgesamt vier Verhandlungstage bis zum 14. Mai angesetzt.
Der Anklage zufolge soll Höcke am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt am Ende seiner Rede die Parole "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gerufen haben. Nach Überzeugung der Ankläger wusste Höcke, der vor seiner politischen Karriere viele Jahre als Gymnasiallehrer für Geschichte in Hessen unterrichtete, dass "Alles für Deutschland" eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen Partei NSDAP war.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Höcke bestritt über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung. Auch in dem "Welt"-Fernsehduell mit Thüringens CDU-Chef Mario Voigt am Donnerstagabend gab sich Höcke ahnungslos. Er habe nicht gewusst, dass es sich um eine SA-Parole handele, sagte er. "Alles für Deutschland" sei ein "Allerweltsspruch".