Zugunglück: Kommt im Frühjahr ein Strafprozess?
n-tv
Fünf Menschen starben vor zweieinhalb Jahren bei dem schweren Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen. Drei Bahnmitarbeitern droht ein Strafprozess. Er könnte unter Umständen im Frühjahr starten.
Garmisch-Partenkirchen (dpa/lby) - Entgleiste Waggons, zersplitterte Scheiben, Trümmer: Die Bilder des Zugunglücks bei Garmisch-Partenkirchen haben sich eingeprägt. Gegen 12.15 Uhr am 3. Juni 2022, dem letzten Schultag vor den Pfingstferien, entgleiste dort ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden teils schwer verletzt. Bis heute sind viele Fragen offen, es gibt keinen Abschlussbericht über die Ursache. Bald aber könnte es in einem Strafprozess um mögliche Verantwortlichkeiten gehen.
Bereits vor einem Jahr, kurz vor Weihnachten 2023, hatte die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Zwar gibt es noch immer keinen offiziellen Termin für einen möglichen Prozess und die Beschuldigten sind nicht in Haft. Mehrere Termine im Mai sind aber dem Vernehmen nach bereits reserviert, für den Fall, dass die Kammer die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Das wird derzeit noch geprüft, somit ist offen, ob es überhaupt einen Prozess gibt.