
Was Sie zu Wahlrecht und Stimmabgabe wissen sollten
n-tv
Bei der Bundestagswahl gibt es einige Änderungen - nicht nur bei der Zahl der Wahlkreise: Die Zweitstimme etwa wird wichtiger. Dafür droht aber manchen Wahlkreisen ein ganz anderes Schicksal.
Fürth (dpa/lby) - Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar ist nicht nur der Zeitpunkt so früh im Jahr ungewohnt - auch das Wahlrecht hat sich fundamental geändert. Was Sie zur Stimmabgabe und der Zusammensetzung des neuen Bundestages wissen müssen.
Sie haben wie auch bisher zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin in Ihrem Wahlkreis - diese Stimme geht also an eine Person. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei.
47. Der Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu kam aufgrund der Bevölkerungsentwicklung neu hinzu. Er setzt sich aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu zusammen. Bei der vorigen Bundestagswahl waren es noch 46 Wahlkreise im Freistaat. Hintergrund ist die wachsende Bevölkerungszahl in Bayern und die schrumpfende Bevölkerung in Sachsen-Anhalt - denn dort gibt es künftig einen Wahlkreis weniger.