Verfahren der EKM zur Anerkennung von DDR-Unrecht endet
n-tv
Magdeburg/Erfurt (dpa/sa) - Das Anerkennungsverfahren der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) für Opfer der SED-Diktatur geht in die Schlussphase. Noch bis zum 30. April 2023 könnten Menschen einen Antrag auf Entschädigung stellen, erklärte Pfarrer Christian Dietrich am Dienstag. Mit dem Anerkennungsverfahren will die EKM Verantwortung übernehmen. Es geht um Menschen, die während der SED-Diktatur in Kirchen-Kreisen aus politischen Gründen drangsaliert und in ihren Kirchen disziplinarisch belangt wurden sowie um solche, die durch Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert oder zur Ausreise gedrängt wurden.
Sieben Fälle wurden nach EKM-Angaben seit Beginn des Projekts 2021 bisher abgeschlossen. "Die Kirchen haben während der SED-Diktatur einer staatlichen Vereinnahmung widerstanden. Aber kirchenleitendes Handeln war nicht immer unabhängig von staatlichen Einflüssen und politischen Rücksichtnahmen", betonte Oberkirchenrat Christian Fuhrmann, Gemeindedezernent der EKM. Für das Anerkennungsverfahren wurde im EKM-Haushalt ein Budget in Höhe von 500.000 Euro festgelegt.