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Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen Kappung der Gäubahn
n-tv
Die Gäubahn soll für Jahre den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht mehr anfahren und im Stadtteil Vaihingen enden. Dagegen haben zwei Umweltverbände geklagt.
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Gäubahn darf vom Frühjahr 2026 an für längere Zeit bereits am Stuttgarter Stadtrand enden und nicht mehr wie bisher am Stuttgarter Hauptbahnhof. Das Verwaltungsgericht wies eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab, die das Eisenbahnbundesamt dazu zwingen wollte, gegen die geplante Kappung der Verbindung vorzugehen. Die Klage sei unbegründet, sagte die Vorsitzende Richterin Kerstin Wilke in Stuttgart. Die DUH habe keinen Anspruch auf ein Einschreiten des Eisenbahnbundesamts.
Eine ähnliche Klage des Landesnaturschutzverbands hatte das Gericht bereits am Mittwoch wegen einer fehlenden Klagebefugnis des Verbands abgewiesen.
Wegen Bauarbeiten für das Großprojekt Stuttgart 21 soll die Gäubahn, die Stuttgart mit Zürich verbindet, ab dem Frühjahr 2026 schon im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen und nicht wie bisher am Stuttgarter Hauptbahnhof enden. Reisende mit dem Ziel Innenstadt müssen dann mit Regionalzügen oder S-Bahnen weiterfahren. Dagegen klagten die Deutsche Umwelthilfe und der Landesnaturschutzverband.