
Thüringen für Strafbarkeit von obszönen Gesten und Sprüchen
n-tv
Derzeit gelten nur Berührungen als sexuelle Belästigung. Thüringens Justizministerin spricht sich dafür aus, auch andere Belästigungen unter Strafe zu stellen.
Erfurt (dpa/th) - Thüringen hat eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Strafbarkeit bei sexueller Belästigung unterstützt. Bislang werden im Strafgesetzbuch nur Berührungen als sexuelle Belästigung erfasst. Sexuelle Belästigungen mit anzüglichen Äußerungen oder obszöne Gesten sind hingegen derzeit anders als in anderen europäischen Ländern nicht strafbar. Ziel sei es, vor allem den Schutz von Frauen und ihre Sicherheit im öffentlichen Raum zu stärken, teilte das Thüringer Justizministerium mit.
Den Angaben nach sieht die nun vorgeschlagene Änderung vor, anzügliche Äußerungen oder obszöne Gesten unter Strafe zu stellen - bei einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
"Es ist unerlässlich, dass wir Frauen vor allen Formen der sexuellen Belästigung schützen", erklärte Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU). Das dürfe nicht länger toleriert oder verharmlost werden.