Tag des Luchses: Verbände wollen Wilderei bekämpfen
n-tv
München (dpa/lby) - Mit dem grenzüberschreitenden Projekt "Tatort Luchs" wollen Naturschutzverbände Luchs-Wilderei bekämpfen. Zum Tag des Luchses (11. Juni) haben der WWF und der Verein "Luchs Bayern" ihre Zusammenarbeit mit der tschechischen Organisation Hnutí DUHA sowie der Universität Bremen angekündigt. Bis zu 25 Prozent der Luchse in Bayern würden gewildert, teilten WWF und "Luchs Bayern" am Freitag unter Verweis auf eine Studie von 2018 mit. "Wenn die Wilderei in diesem Ausmaß weitergeht, könnte die Luchspopulation im Grenzgebiet von Deutschland und Tschechien in 100 Jahren ausgestorben sein." Die großen Katzen würden vergiftet, erschossen oder erschlagen und seien auch deswegen hierzulande weiter bedroht.
Das Projektteam von "Tatort Luchs" will Ranger, Behördenmitarbeiter, Staatsanwälte und Richter schulen, um die Untersuchung von Straftaten im Zusammenhang mit Wilderei zu verbessern und die Verurteilungsquote zu erhöhen. Ein Handbuch soll erarbeitet werden. Den Angaben nach fördert das Bundesumweltministerium das Projekt mit Mitteln aus dem Programm EURENI (European Environment Initiative).
Laut WWF und "Luchs Bayern" sind zwischen 2018 und 2019 im Grenzgebiet Bayern-Böhmen 13 erwachsene, standorttreue Luchse verschwunden und zwei Großkatzen nachweislich getötet worden. Das entspreche insgesamt einem Viertel der erwachsenen Luchspopulation in dem Gebiet. Die verschwundenen Luchse dürften Wilderern zum Opfer gefallen sein, hieß es. "Besonders bitter: Obwohl schon so viele Luchse, auch nachweislich, illegal erlegt wurden, ist noch kein einziger Täter oder Täterin verurteilt worden. Das zeigt, wie dringend notwendig unser Projekt zum Schutz der Luchse hier in Bayern ist", sagte Moritz Klose, WWF-Programmleiter Wildtiere Deutschland.
Im Herbst 2019 war vor dem Amtsgericht Cham ein Jäger wegen der illegalen Tötung eines Luchses im Jahr 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Regensburg im März 2020 wurde das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz eingestellt, weil der genaue Zeitpunkt der Tat nicht mehr nachweisbar und diese somit möglicherweise verjährt war.