Streit um Verwaltungsjob für AfD-Mitglied: keine Einigung
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Ein AfD-Mann hätte gerne einen Job beim Freistaat – der ihn aber nicht einstellen will, weil seine Partei als rechtsextrem gilt. Nun gab es einen Gütetermin am Arbeitsgericht.
Erfurt (dpa/th) - Im Streit zwischen einem Nordthüringer AfD-Mitglied und dem Freistaat Thüringen um die Besetzung eines Postens beim Landesverwaltungsamt gab es beim Gütetermin am Arbeitsgericht keine Einigung. Allerdings kann sich der Mann nach Angaben seines Rechtsanwalts vorstellen, einen anderen Job beim Freistaat zu machen als den, für den er sich ursprünglich beworben hatte. Der Anwalt bat den Rechtsvertreter des Landes während eines Gütetermins vor dem Arbeitsgericht Erfurt deshalb zu prüfen, ob es eine "im Ansatz vergleichbare Beschäftigung" beim Freistaat geben könne. Der Rechtsvertreter des Freistaats wollte dies prüfen.
Damit endete der Gütetermin am Dienstag ohne Einigung zwischen den beiden Parteien. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer des Gerichts setzte eine Hauptverhandlung in dieser Sache für Ende Juli an.
Hintergrund des Streits: Der Mann, der für die AfD auch in einem Kreistag sitzt, hatte sich demnach auf eine ausgeschriebene Sachbearbeiter-Stelle in der Heimaufsicht der Behörde beworben und zunächst eine Zusage erhalten. Dann hatte sich das Thüringer Innenministerium eingeschaltet und die Zusage widerrufen lassen. Das Ministerium vertritt die Ansicht, dass der Mann ungeeignet ist, für den Freistaat zu arbeiten, weil er einer als rechtsextrem eingestuften Partei angehört. Daraufhin wurde die Zusage zurückgezogen.
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