
Sachsen stimmt Gewalthilfegesetz im Bundesrat zu
n-tv
Ab 2032 sollen Frauen per Gesetz einen Anspruch auf Schutz vor Gewalt erhalten. Dafür will der Bund die Länder mit Milliarden unterstützen. Der Bundesrat stimmt zu, meldet aber auch Kritik an.
Berlin/Dresden (dpa/sn) - Sachsens hat dem Gewalthilfegesetz im Bundesrat zugestimmt. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sprach von einem Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. "Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Seit Jahren steigt die Zahl der Übergriffe dramatisch", betonte die Ministerin. Häusliche und sexualisierte Gewalt finde täglich statt - unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status der Betroffenen.
Mit dem Gesetz sollen die Länder künftig dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die Zustimmung der Länderkammer als "historischen Moment". Die Länder kritisierten, dass der Bund finanzielle Hilfe nur bis 2036 zugesagte.
Bislang konnten Betroffene nur auf Hilfe hoffen. Nun wird ein verbindliches Recht auf Betreuung festgelegt, das auch vor Verwaltungsgerichten eingeklagt werden kann. Zudem sollen betroffene Frauen künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen. Der Rechtsanspruch sieht zwar ein Recht auf Hilfe vor, aber keinen Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus. Zugleich bedeutet das, dass künftig keine Einrichtung gezwungen sein wird, eine bestimmte Frau aufzunehmen.