Problematisch: Neue Regeln zu Arbeit in der Wissenschaft
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Wer eine Promotion abgeschlossen hat, soll künftig nur noch für vier statt sechs Jahre mit befristeten Verträgen an einer Uni arbeiten können. Aus Sicht der Hochschulen ist das aber kontraproduktiv.
Erfurt (dpa/th) - Dass Promovierte künftig voraussichtlich nur noch vier statt sechs Jahre befristet an Hochschulen beschäftigt werden können, ist aus Sicht der Thüringer Hochschulpräsidenten problematisch. "In vier Jahren ist man nicht unbedingt auf einem Level, wo man eine Professur bekommt. Und das ist für die jungen Leute, die diesen Karriereweg wollen, meiner Meinung nach eine Katastrophe", sagte der Vorsitzende der Landespräsidentenkonferenz, Kai-Uwe Sattler, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Für die meisten Menschen sei dann nach vier Jahren an der Uni Schluss.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch eine Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht. Nachwuchswissenschaftler sollen damit besser vor Kurzzeitverträgen und immer neuen Befristungen geschützt werden. Die Reform sieht die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für die Qualifizierungsphase vor der Promotion und danach vor. Zudem sollen Promovierte künftig für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Bisher waren es sechs.
Sattler: Mehr Entfristungen werden nicht funktionieren