Oma getötet - Keine Revision gegen Urteil
n-tv
Der Enkel, der unter Drogeneinfluss seine 91-jährige Oma getötet hatte, bleibt in der Forensik. Alle Seiten akzeptierten die Entscheidung des Landgerichts.
Saarbrücken/Püttlingen (dpa/lrs) - Das Urteil gegen einen 37-Jährigen, der im März dieses Jahres in Püttlingen seine bettlägerige Großmutter mit mehreren Schlägen getötet hatte, ist rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der deutsche Angeklagte war in der vergangenen Woche zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hatte die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Er befindet sich seit der Tat bereits in der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie.
Der Mann war wegen Totschlags und Körperverletzung verurteilt worden. Nach Auffassung der Kammer hatte er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Im Ergebnis der Beweisaufnahme habe das Mordmerkmal der Heimtücke nicht vorgelegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch Heimtücke angenommen und wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Auch sie war aber von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Einen Antrag auf eine bestimmte Dauer einer Freiheitsstrafe stellte sie nicht.