Obergrenze für Kita-Zuzahlungen in Berlin gekippt
n-tv
Leipzig/Berlin (dpa/bb) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Berlin geltende Obergrenze für Kita-Zuzahlungen für unwirksam erklärt. Freie Kita-Betreiber hätten die Autonomie, in ihren pädagogischen Angeboten über das hinauszugehen, was Träger der öffentlichen Jugendhilfe für erforderlich halten, begründete das Gericht in Leipzig am Donnerstag (Az.: BVerwG 5 C 6.22). Das schließe das Recht ein, die entstehenden Mehrkosten über Zuzahlungen der Eltern abzudecken. Die Bundesrichter verurteilten das Land Berlin zudem, 200.000 Euro an eine Kita-Trägerin zurückzuzahlen, die gegen die Regelungen geklagt hatte.
Die Trägerin betreibt laut Gericht drei Kindertagesstätten mit rund 400 Betreuungsplätzen. In den Kitas gibt es bilinguale Angebote und mehr Personal als allgemein üblich. Für den höheren Aufwand wurden die Eltern zur Kasse gebeten.
Am 1. September 2018 war in Berlin allerdings eine Obergrenze für Zuzahlungen von höchstens 90 Euro im Monat eingeführt worden. Weil die Kita-Trägerin auf höheren Zuzahlungen bestand, kürzte das Land ihr im Gegenzug die monatliche Betriebskostenerstattung. Dagegen klagte die Betreiberin - und hatte jetzt anders als in den Vorinstanzen beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg.
Maßgeblich für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts waren der Gleichheitssatz des Grundgesetzes und der Grundsatz der Trägerpluralität. Vor diesem Hintergrund sei die strikte Obergrenze unverhältnismäßig.