Lebensgefährtin Rippen gebrochen: Revision gegen Urteil
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach seiner Verurteilung zu zehn Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Sexualdelikten hat ein 42 Jahre alter Mann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Frankfurt am Freitag. Der Angeklagte hatte laut Urteil vom 21. Dezember seine ältere Lebensgefährtin wiederholt schwer misshandelt und sexuell genötigt. Im September 2021 brach er demnach der 63-Jährigen nach dem Geschlechtsverkehr in einem Hotelzimmer in Frankfurt-Bockenheim mehrere Rippen und ließ sie anschließend einfach liegen.
Ursprünglich war der Mann wegen versuchten Totschlags vor der Schwurgerichtskammer angeklagt. Gericht und Staatsanwaltschaft gingen nach mehreren Verhandlungstagen jedoch von einem Rücktritt vom Totschlagsversuch aus. Der Mann habe beim Verlassen des Zimmers damit rechnen können, dass das Opfer überleben werde. Während die Staatsanwaltschaft gleichwohl mehr als elf Jahre Haft für ihn forderte, plädierte die Verteidigung auf fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte vor Gericht die Vorwürfe teils eingeräumt.