Kulturgesetzbuch für NRW: Mehr Unterstützung für Künstler
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Düsseldorf (dpa/lnw) - Mit einem neuen Kulturgesetzbuch geht Nordrhein-Westfalen gegen prekäre Arbeitsverhältnisse in der Kulturbranche vor. Der Landtag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der oppositionellen Grünen und der AfD das neue Gesetz, das erstmals die Regeln im Kulturbereich bündelt. Die SPD enthielt sich. Nach Angaben der Landesregierung nimmt NRW mit dem Kulturgesetzbuch eine bundesweite Vorreiterrolle ein.
Landesförderungen für Kultureinrichtungen sollen in NRW künftig an Honoraruntergrenzen geknüpft werden. Dafür wird auf bundesweite Regelungen verwiesen. Erstmals werden auch Musikschulen gesetzlich verankert. Dort sollen mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. So wird eine Förderung künftig auch daran geknüpft, dass an Musikschulen in der Regel qualifizierte Lehrkräfte mit abgeschlossener musikalischer Fachausbildung sozialversicherungspflichtig und tarifgebunden beschäftigt werden. Die Vergütung von Honorarkräften soll sich an der von Festangestellten orientieren. Neu eingeführt wird das Qualitätssiegel "Anerkannte Musikschule in NRW".
Das Kulturgesetzbuch sieht außerdem eine Verpflichtung zum Erhalt des Kunstbesitzes des Landes vor. Kunstschätze aus diesen Sammlungen dürfen nicht veräußert werden, um Haushalte zu sanieren. Außerdem verpflichtet sich die Landesregierung, die Provenienzforschung zu fördern. Dabei wird neben Raubkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus unter anderem auch die Erforschung des kolonialen Erbes in den Blick genommen.