Kraftwerk-Blockade: Haft- in Geldstrafe abgeändert
n-tv
Mönchengladbach (dpa/lnw) - Die Haftstrafe für die Klima-Blockade des Braunkohlekraftwerks Neurath ist in eine Geldstrafe abgemildert worden. Eine 25-jährige sich als divers bezeichnende Person war vom Amtsgericht Grevenbroich wegen Störung öffentlicher Betriebe zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in Mönchengladbach bestätigte am Freitag als Berufungsinstanz zwar den Schuldspruch, wandelte die Haft aber in 3600 Euro Geldstrafe um.
Die Person, die im niedersächsischen Oldenburg studiert, hatte am 5. November 2021 im niederrheinischen Grevenbroich an der Blockadeaktion teilgenommen, indem sie sich an die Schienen gekettet hatte, auf denen die Braunkohle zum Kraftwerk transportiert wird. Sie argumentierte, dies sei angesichts des akuten Klima-Notstands gerechtfertigt gewesen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr.
"Die Klimakrise ist eher eine abstrakte Gefahr und deshalb keine akute Notstandslage", befand dagegen Richterin Ulrike Flecken. Die angeklagte Person habe die Teilnahme an der Blockade gestanden, die Aktion habe wenige Stunden gedauert und der entstandene Schaden sei gering gewesen. "Wir konnten nicht feststellen, dass das Kraftwerk deshalb heruntergefahren werden musste", sagte die Richterin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin kündigte im Anschluss an die Verhandlung an, sie werde in die Revision gehen. Der Energiekonzern RWE will von den an der Blockadeaktion Beteiligten Schadenersatz in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro.