Kontrollrat hat Bedenken bei Gesetz gegen Diskriminierung
n-tv
Bürokratie abbauen, anstatt neue schaffen. Die Landesregierung stößt mit dem geplanten Gleichbehandlungsgesetz auf heftige Gegenwehr auch in der Wirtschaft.
Stuttgart (dpa/lsw) - Der Widerstand gegen das geplante Gleichbehandlungsgesetz in Baden-Württemberg wird größer. Der Normenkontrollrat (NKR) in Baden-Württemberg hält das vor allem von den Grünen vorangetriebene Gesetz gegen Diskriminierung durch Behörden für überflüssig - auch weil neue, teure Bürokratie aufgebaut werde, wie aus Kreisen des Gremiums am Freitag in Stuttgart verlautete. "Der NKR empfiehlt der Landesregierung dringend, vom Regelungsvorhaben Abstand zu nehmen", heißt es in der Stellungnahme des Expertengremiums, über zunächst der Südwestrundfunk berichtete.
Angesichts der bestehenden Gesetze und Institutionen sehe der Normenkontrollrat "keinen Regelungsbedarf für ein Gleichbehandlungsgesetz". Das Gremium, das für den Abbau der Bürokratie im Land zuständig ist, rät dringend davon ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung "einem solchen Rechtsregime zu unterwerfen". Das Gremium schreibt dem SWR zufolge weiter: "Nach Ansicht des NKR stellen die geplanten Regelungen die gesamte Verwaltungstätigkeit des öffentlichen Dienstes unter einen Generalverdacht der diskriminierenden Amtsausführung."
Eine Sprecherin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wollte sich zu dem Vorgang nicht konkret äußern. Sie verwies auf das laufende Anhörungsverfahren. Das Gremium berät die grün-schwarze Landesregierung beim Abbau der Bürokratie. Vorsitzender ist der frühere Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne). Die harte Kritik ist Wasser auf die Mühlen der Kommunalen Landesverbände und Teilen der CDU-Fraktion, die das Vorhaben ablehnen. Nach den Plänen der grün-schwarzen Landesregierung sollen sich Bürgerinnen und Bürger künftig leichter gegen eine Benachteiligung durch Behörden wehren können. Danach soll das Recht auf Gleichbehandlung auch beim Finanzamt, in der Ausländerbehörde oder auf dem Polizeirevier gelten.