Justiz stöhnt unter Cannabis-Altverfahren
n-tv
Das Cannabisgesetz ist Staatsanwaltschaften ein Klotz am Bein. Zig Fälle müssen aufgerollt werden, weil die Delikte nach neuem Recht teils oder ganz straffrei sind. Weitere Folgen werden 2025 spürbar.
Stuttgart (dpa/lsw) - Die juristischen Folgen der Teillegalisierung von Cannabis halten die Justiz in Baden-Württemberg weiter auf Trab. Sie muss in Tausenden von Fällen prüfen, ob und wie sich die neuen Regeln zu Besitz, Konsum und Züchten von Cannabis auf das Strafmaß auswirken.
Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabisdelikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind, werden ganz oder teilweise aufgehoben. Nach Überzeugung von Justizministerin Marion Gentges (CDU) verfehlt die Novelle ihr Ziel vollkommen: "Von der vom Bund angekündigten Entlastung der Gerichte durch das Cannabisgesetz kann bislang keine Rede sein."
Rund 25.000 Altverfahren mussten laut Ministerium auf ihre Gesetzesrelevanz untersucht werden. Die Bearbeitung könne nicht mit Computern erfolgen, sondern nur per Hand. Pro Fall koste dies 15 bis 60 Minuten Zeit. Zum 1. April dieses Jahres waren 19 bisherige Häftlinge auf freien Fuß gesetzt worden. Darüber hinaus wurden die Zahlen der erlassenen Strafen statistisch nicht erfasst. Die Prüfung sei bisher nicht abgeschlossen und habe andere Tätigkeiten verdrängt.