
Jugendliche tötet betäubten Mann - Revision nach Urteil
n-tv
Ein Mann wird betäubt und dann getötet. Eine 17-Jährige wurde verurteilt. Ihre Verteidigerin hat Revision eingelegt. Das Urteil könnte auch noch von anderer Seite angefochten werden.
Stralsund (dpa/mv) - Nach der Verurteilung einer 17-Jährigen wegen Totschlags durch das Landgericht Stralsund hat die Verteidigerin der Jugendlichen Revision eingelegt. Damit wird die fünfjährige Jugendstrafe zunächst nicht rechtskräftig. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Jugendliche im vergangenen Sommer in einer Greifswalder Wohnung einen 59-Jährigen getötet, der zuvor durch ein präpariertes Getränk betäubt worden war.
Dass die Jugendliche nicht - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - wegen heimtückischen Mordes verurteilt wurde, begründete der Vorsitzende Richter vergangenen Freitag während der Urteilsverkündung mit dem Asperger-Autismus-Syndrom der Jugendlichen.
Wie eine Gerichtssprecherin nun mitteilte, hat die Verteidigerin nach Übersendung der Urteilsbegründung einen Monat zur Begründung der Revision. Dann müsste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Rechtsfehler vorliegen.