Holetschek sieht Bayerns Kurs bei Hotspot-Regelung bestätigt
n-tv
München/Greifswald (dpa/lby) - Nachdem das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am Freitag die Corona-Hotspot-Regelung für das Bundesland gekippt hat, sieht Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) den Kurs im Freistaat bestätigt. Die Hotspot-Regelung des Bundes sei handwerklich äußerst schlecht gemacht. "Die schwammigen und unnützen Formulierungen lassen sich eben nicht rechtssicher umsetzen."
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gab am Freitag einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt. Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die 3G-Regel hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben.
Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt.
Ohne den Landtagsbeschluss hätten die meisten Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Anfang April geendet - in den meisten Bundesländern ist es so gekommen. Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erklärten sich komplett zu Corona-Hotspots. In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion dagegen vor Gericht. Die Hotspot-Regelung war in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Dauer bis zum 27. April beschlossen worden.
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