
Hessen fragt nach wegen Leistungskürzungen für Asylbewerber
n-tv
Migration ist in aller Munde. Kurz vor der Bundestagswahl hakt Hessen im Kanzleramt wegen einer Gesetzesänderung nach.
Wiesbaden/Berlin (dpa/lhe) - Hessen dringt auf die Kürzung von Leistungen für bestimmte Asylbewerber. Der Chef der Wiesbadener Staatskanzlei, Benedikt Kuhn (CDU), bezieht sich hierbei in einem Brief an Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) auf eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Herbst 2024.
Demnach hätten "vollziehbar ausreisepflichtige Leistungsberechtigte", deren Asylanträge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als unzulässig abgelehnt habe und für die eine rechtlich und tatsächlich mögliche Abschiebung angeordnet worden sei, keinen Anspruch auf Leistungen mehr. "Das gilt auch, wenn die Entscheidung noch nicht unanfechtbar ist", heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Voraussetzung sei, dass das BAMF mit seinen Entscheidungen die jeweiligen Flüchtlinge zugleich über die Ausreise binnen zwei Wochen mit Kostenübernahme und die Folgen des Leistungsausschlusses für sie informiere.