Härtefallkommission bearbeitet deutlich weniger Anträge
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Migranten, die in ihrem Bemühen um ein Bleiberecht in Deutschland durch die Maschen des Gesetzes fallen, kann die Härtefallkommission auffangen. Die Gnadeninstanz hat dieses Jahr mit weniger Fällen zu tun als früher. Und das hat einen Grund.
Stuttgart (dpa/lsw) - Das vor rund einem Jahr eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht für Migranten hat zu erheblichen Veränderungen geführt. Bei der Härtefallkommission in Baden-Württemberg ging die Anzahl der Anträge seitdem deutlich zurück. An die Kommission können sich Ausländer wenden, die um eine Aufenthaltserlaubnis kämpfen. "Die Anzahl der Anträge ist in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Dies ist ganz wesentlich auf das Chancen-Aufenthaltsgesetz zurückzuführen", sagte der Vorsitzende der Härtefallkommission, Klaus Pavel.
Er geht davon aus, dass sich die Zahl der Einwendungen bis zum Ende des Jahres auf rund 250 einpendeln wird. Nach Pavels Angaben gab es im vergangenen Jahr 420 Anträge, im Jahr davor 450.
Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht gibt Menschen, die sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten. Ausgenommen sind Straftäter und Menschen, die zu ihrer Identität wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben. Am Ende der 18 Monate soll ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen kann.