Gericht weist erneut AfD-Klage gegen Hochschulreform ab
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Die AfD zog zwei Mal gegen die bayerische Hochschulreform vors höchste bayerische Gericht - vergeblich, wie nun bekannt wurde. Die Begründung zeigt, woran es scheiterte.
München (dpa/lby) - Die AfD ist auch mit ihrer zweiten Verfassungsklage gegen die jüngste Hochschulreform im Freistaat gescheitert. Die Antragsteller hätten ihre Vorbehalte gegen das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz nicht hinreichend dargelegt, teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof in München mit. Mehrere AfD-Abgeordnete hatten einen Grundrechtsverstoß beanstandet, da die Hochschulen infolge der Gesetzesnovelle nicht mehr durch den Obersten Rechnungshof kontrolliert werden - obwohl die Hochschulen mit Mitteln des Staatshaushaltes ausgestattet würden.
Dieser Argumentation folgte das Gericht aber wie im ersten Verfahren nicht. "Der Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage als unzulässig abgewiesen, weil die Antragsteller den Darlegungsanforderungen nicht gerecht geworden sind", teilte das Gericht mit. Die AfD hätte also darlegen müssen, "inwiefern durch die angegriffene Rechtsvorschrift ein in der Bayerischen Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird".
Bereits Mitte Dezember hatte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in der mündlichen Urteilsbegründung im ersten Verfahren eine AfD-Klage als unzulässig abgewiesen. Die AfD hätte ihre konkreten verfassungsrechtlichen Bedenken bereits im Gesetzgebungsverfahren ansprechen müssen, hieß es damals zur Begründung. Vertreter der AfD-Fraktion, die die Klage erhoben hatte, waren nicht einmal im Gericht erschienen.