Gericht: Klage von Missbrauchsopfer ohne Aussicht auf Erfolg
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Ein Missbrauchsopfer hat eine Klage gegen das Bistum Trier auf den Weg gebracht. Das Landgericht Trier sieht keine Erfolgschance. Daher geht der Fall nun eine Instanz höher.
Trier (dpa/lrs) - Die Klage eines Missbrauchsopfers gegen das katholische Bistum Trier auf Schmerzensgeld hat nach einem Beschluss des Landgerichts Trier keine Aussicht auf Erfolg. Daher sei der Antrag des potenziellen Klägers auf Prozesskostenhilfe abgewiesen worden, teilte der Sprecher des Landgerichts Trier mit.
Grund sei eine Verjährung der Taten, die das Bistum Trier eingebracht habe. Die vom Antragsteller angegebenen Missbrauchstaten beziehen sich demnach auf einen Zeitraum von 1967 bis 1971 - daher seien etwaige Ansprüche des Antragsstellers spätestens Ende 2001 verjährt, hieß es.
Gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer vom 12. Dezember 2024 könne bis zum 18. Januar Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz eingelegt werden, teilte der Sprecher mit. Das Verfahren um Prozesskostenhilfe im Kontext der Klage eines Missbrauchsopfers sei seit Mai 2024 anhängig.