
Gericht kassiert Rückforderung von Corona-Hilfen
n-tv
Während der Corona-Krise bewilligt Nordrhein-Westfalen Kleinunternehmern und Soloselbständigen Sofortzahlungen von 9000 Euro. Später bekommen viele Antragsteller eine Kürzung mit Rückforderung. Ein Gericht entscheidet nun gegen das Land.
Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist einem Urteil zufolge rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und gab damit insgesamt sechs Klagen von Soloselbstständigen und Kleinunternehmern statt. (Az: 16 K 125/22; 16 K 127/22; 16 K 406/22; 16 K 412/22; 16 K 499/22; 16 K 505/22)
Das Bundesland bewilligte im Frühjahr 2020 über das Förderprogramm "NRW-Soforthilfe 2020" in großer Zahl pauschale Zuwendungen in Höhe von 9000 Euro an in Not geratene Betriebe, darunter auch an die sechs Kläger. Erst später wurde geprüft, ob die Eigenmittel der Unternehmen ohne die Zuwendung tatsächlich nicht für die Deckung der Zahlungsverpflichtungen ausgereicht hätten.
Die Soforthilfen setzte das Land durch Schlussbescheide entsprechend niedriger als ursprünglich bewilligt fest und forderte Teilbeträge zurück. Begründet wurde dies damit, dass die Auszahlungen nur vorläufig erfolgt seien.

Ein Tanklaster ist in Ubstadt-Weiher nördlich von Karlsruhe mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge stehen nach Angaben der Polizei in Flammen. Eine massive Rauchwolke steigt in die Luft. Ein Mensch sei mutmaßlich schwer verletzt, sagte eine Polizeisprecherin. Hinweise auf eine größere Zahl Verletzter oder gar Toter gibt es ihren Angaben zufolge bislang nicht.