Generelle Maskenpflicht bei Stimmabgabe zur Bundestagswahl
n-tv
Saarbrücken (dpa/lrs) - Bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl am 26. September gilt im Saarland eine generelle Maskenpflicht. Eine Corona-Maske müsse bei der Urnenwahl und bei der Briefwahl vor Ort in Wahlgebäuden und Wahlräumen getragen werden, teilte die Landeswahlleitung am Mittwoch in Saarbrücken mit. Eine Ausnahme sei nur möglich, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nach infektionsschutzrechtlichen Vorschriften von der Maskenpflicht befreit sei und das mit einem ärztlichen Attest nachweise.
Die Landeswahlleitung wies darauf hin, dass man per Briefwahl auch vollständig kontaktlos wählen könne. Dazu müsse man die Briefwahlunterlagen per Post oder E-Mail beantragen. "Auf diese Weise können auch ungeimpfte Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem Infektionsrisiko sicher an der Wahl teilnehmen", hieß es in einer Mitteilung. © dpa-infocom, dpa:210825-99-963887/2More Related News