
Forderung nach Angriff am Bahnhof: Mann soll in Psychiatrie
n-tv
Im Warteraum eines Bahnhofs wird ein Mann angegriffen und durch Messerstiche verletzt. Auch eine Frau erleidet Schnittwunden. Der mutmaßliche Täter könnte freigesprochen werden. Wieso das?
Stuttgart (dpa/lsw) - Für die Messerattacke auf Reisende im Warteraum des Stuttgarter Bahnhofs kann der mutmaßliche Angreifer aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht voll verantwortlich gemacht werden. Beide Seiten forderten im Prozess vor dem Landgericht Freispruch für den 26-Jährigen - wegen möglicher Schuldunfähigkeit durch eine psychische Erkrankung.
Sie schlossen sich damit bereits am Donnerstag dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen an, wie ein Sprecher des Landgerichts am Tag darauf mitgeteilt hat. Auch Sicht der Ankläger und des Anwalts sollte der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und behandelt werden. Das Gericht will sein Urteil am 6. März (11.00 Uhr) verkünden.
Wird eine Schuldunfähigkeit festgestellt, kann ein Gericht anstelle einer Haft die Unterbringung in einer Klinik anordnen. Denn in Deutschland darf ein Mensch nur bestraft werden, wenn er auch schuldhaft gehandelt hat und aus Sicht der Kammer fähig gewesen ist, das Unrecht einer Tat einzusehen. Ohne Schuld handelt jemand laut Strafgesetzbuch (StGB), wenn er bei der Tat diese Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht hatte.