Feierlust versus Ruhe: Städte begrenzen Lärm bei Festen
n-tv
Zu laut bis in die Nacht hinein: Bei Festen mit Musik gibt es immer wieder Beschwerden. Die Kommunen versuchen schon im Vorfeld, den Lärm so gering wie möglich zu halten. Darmstadt will prüfen lassen, inwieweit Lärmgrenzen festgelegt werden müssen.
Darmstadt/Frankfurt/Kassel (dpa/lhe) - Ausgelassen feiern auf Stadtfesten mit Bühnen und Livebands - aber bitte mit einigermaßen erträglicher Lautstärke. Beim Schlossgrabenfest unlängst in Darmstadt funkte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kurz vor dem Start des Festes den Veranstaltern dazwischen und ordnete Lärmobergrenzen an. Der Grund: Eine Entscheidung nach einem Eilantrag eines Anwohners. Zu manchen Zeiten sollten 55 Dezibel nicht überschritten werden. Laut Homepage des Regierungspräsidiums ist dies die Schwelle, die eine Kommunikation erschwert. Für ein solch großes Open-Air-Festival mit mehr als 60 Bands sicher eine niedrige Schwelle. Die Stadt will Klarheit und legte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein.
"Es geht darum, inwieweit Lärmgrenzen festgelegt werden müssen", sagte ein Sprecher der Stadt. Für das Heinerfest ab Ende Juni seien nun erstmals Lärmgrenzen festgelegt worden. Wann mit einer Entscheidung von Hessens obersten Verwaltungsrichtern zu rechnen ist, sei unklar. "Wenn es eine Präzedenzentscheidung ist, werden sich das andere Kommunen auch anschauen." Dort gibt es bereits verschiedene Maßnahmen zum Lärmschutz, aber auch immer wieder Beschwerden, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
In Frankfurt kommt es immer wieder zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. "Um die Lärmbelästigung zu reduzieren, werden zahlreiche Möglichkeiten genutzt und im Einzelfall festgelegt", heißt es beim dortigen Ordnungsamt. So werden die Beschallungszeiten festgelegt oder sogenannte Limiter eingesetzt. Sollte es dennoch zu laut werden, kann schon mal die Stadtpolizei vorbeikommen, damit die Musik leiser gestellt wird.