Familiengerichte: Weniger Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
n-tv
Fürth (dpa/lby) - Familiengerichte in Bayern sind im vergangenen Jahr in 2706 Fällen gegen eine Gefährdung des Kindeswohls vorgegangen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ging die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen erneut zurück, diesmal um zwölf Prozent, wie das Landesamt für Statistik am Donnerstag in Fürth mitteilte. Jungen und Mädchen waren ähnlich oft betroffen. In 520 Fällen wurde das Sorgerecht vollständig entweder auf das Jugendamt oder einen Dritten übertragen. In 1090 Fällen entschieden sich die Gerichte für eine teilweise Übertragung des Sorgerechts.
Familiengerichte müssen Maßnahmen ergreifen, wenn Kinder zum Beispiel körperlich, geistig oder seelisch gefährdet sind und die Eltern dagegen entweder nichts tun können oder wollen. Jugendämter rufen Familiengerichte immer dann an, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lasse, so das Landesamt.
Das Gericht kann etwa Eltern verpflichten, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Zudem kann es Eltern verbieten, Verbindung zum Kind aufzunehmen.