Fahrradstraßen: Nebeneinander radeln stets erlaubt
n-tv
Ein weißes Fahrrad im blauen Kreis auf weißem Grund. Darunter die Aufschrift "Fahrradstraße". Immer öfter ist das Verkehrszeichen zu sehen. Gut für Radfahrer, gut fürs Klima, nicht immer gut für Autofahrer.
Mainz (dpa/lrs) - Zu dritt nebeneinander radeln und sich unterhalten, ohne dass Autofahrer drängeln dürfen? Fahrradstraßen ermöglichen Radfahrern dieses Vorrecht. Auch in Rheinland-Pfalz ist im Sinne einer klimafreundlichen Verkehrswende in immer mehr Städten das blau-weiße Schild für Fahrradstraßen mit maximal Tempo 30 zu sehen.
Das hier erlaubte Radeln nebeneinander bildet den Unterschied zu Tempo-30-Zonen. Dort ist das nur zulässig, wenn nicht der Verkehr behindert wird. Fahrradstraßen wiederum dürfen abgesehen von E-Scootern und Tempo-25-E-Bikes nur von anderen motorisierten Fahrzeugen benutzt werden, wenn Zusatzzeichen dies erlauben.
Bei einer Online-Beteiligung der Stadt Kaiserslautern, die nach eigenen Angaben eine Fahrradstraße hat, eine weitere plant und an die Einrichtung von noch mehr Fahrradstraßen denkt, hat im Mai der Nutzer Konrad ohne Nennung seines Nachnamens geschrieben: "Ich spreche mich für mehr Projekte wie dieses aus! Am besten sollte die gesamte Innenstadt durch Fahrradstraßen ersetzt werden." Es gelte, "von einer autofreundlichen zu einer menschenfreundlichen Stadt zu kommen".