Für die Patienten ist die E-Akte ein Segen - mit technischen Fragezeichen
n-tv
Nach jahrelanger Debatte und vierjährigem Vorlauf beginnt an diesem Mittwoch die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA). Seit 2021 war die E-Akte in einer "Version 1.0" verfügbar, wenn Versicherte dies wollten. Jetzt startet die breite Einführung: zunächst in einer Pilotphase in ausgewählten Regionen, ab Mitte Februar geht die EPA bundesweit an den Start. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen.
Was soll das überhaupt sein, eine elektronische Patientenakte?
"Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner, in den künftig die Gesundheitsdaten von uns Patienten hineinkommen", sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise Arztbriefe, Laborbefunde und Röntgenbilder liegen dann an einem einzigen, digitalen Ort, auf den die Ärztinnen und Ärzte Zugriff haben, wenn die Versicherten eine entsprechende Freigabe erteilen. Auch das Zahnbonusheft oder der Impfpass sollen dort hinterlegt sein.
Zum Start der Einführung ist die Akte allerdings noch leer. Ärztinnen und Ärzte sind zwar ab Mitte Februar verpflichtet, aktuelle Behandlungsunterlagen dort einzustellen. Ältere Befunde müssen sie aber nicht hochladen. Versicherte haben allerdings die Möglichkeit, das selbst zu tun. Oder sie können ihre Krankenkasse darum bitten. Bis zu zehn ältere medizinische Dokumente digitalisiert die Kasse dann, wie die Verbraucherzentrale erklärt.
Nach jahrelanger Debatte und vierjährigem Vorlauf beginnt an diesem Mittwoch die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA). Seit 2021 war die E-Akte in einer "Version 1.0" verfügbar, wenn Versicherte dies wollten. Jetzt startet die breite Einführung: zunächst in einer Pilotphase in ausgewählten Regionen, ab Mitte Februar geht die EPA bundesweit an den Start. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen.