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Förderung für Kinderwunschbehandlung etwas weniger gefragt
n-tv
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können finanzielle Unterstützung von Land und Bund erhalten. Allerdings sinken die Antragszahlen. Und: viele interessierte Paare gehen leer aus.
Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt sind auch im vergangenen Jahr wieder etwas weniger Anträge auf finanzielle Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen gestellt worden. Wie das Landesverwaltungsamt in Halle berichtete, gingen 422 Anträge ein, 354 wurden positiv beschieden. Im Jahr 2023 hatten Paare noch 445 Anträge gestellt, wovon 360 genehmigt wurden. Die Zahlen spiegelten damals auch schon einen rückläufigen Trend. Der häufigste Grund für abgelehnte Anträge ist einer Behördensprecherin zufolge die Behandlung in einer Klinik außerhalb von Sachsen-Anhalt, die dort ohne ersichtlich dringende Gründe durchgeführt werde.
"Eine Kinderwunschbehandlung ist oft ein langer und schwieriger Weg, der auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist", sagte der Präsident des Landesverwaltungsamts, Thomas Pleye. "Damit er nicht an finanziellen Problemen scheitert, gewähren das Land Sachsen-Anhalt und der Bund auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der assistierten Reproduktion."
Profitieren können sowohl Ehepaare als auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, allerdings keine gleichgeschlechtlichen. Die Frau sollte zwischen 25 und 40 Jahren, der Mann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein. Sie müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Und die Behandlung muss im Regelfall in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.