EU geht Russland an Diamanten und Flüssiggas
n-tv
Knapp 22 Monate nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine folgt das mittlerweile zwölfte Sanktionspaket. Die EU zielt dieses Mal noch schärfer auf die Kriegskasse und will den russischen Diamantenhandel einschränken - ebenso wie die Flüssiggaslieferungen.
Russische Diamanten und Diamantschmuck dürfen künftig nicht mehr in die Europäische Union eingeführt werden. Die 27 Mitgliedstaaten beschlossen im Zuge des zwölften Sanktionspakets wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein entsprechendes Importverbot. Es soll der Staatsführung in Moskau eine wichtige Einnahmequelle nehmen und damit auch die Fähigkeit einschränken, den Krieg gegen die Ukraine zu finanzieren.
Von der EU-Kommission wurden Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Diamanten zuletzt auf rund vier Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Dem Beschluss zufolge wird das Einfuhrverbot vom 1. Januar an für direkt aus Russland kommende Diamanten gelten. Bis zum 1. September müssen dann schrittweise auch in Drittländern wie Indien weiterverarbeitete russische Diamanten und Schmuckprodukte vom Markt verbannt werden. Um die Wirksamkeit zu gewährleisten, soll innerhalb der Gruppe der sieben westlichen Industriestaaten (G7) ein Überprüfungs- und Zertifizierungssystem für Rohdiamanten eingerichtet werden, um die Herkunft der Diamanten zurückzuverfolgen.
Neben dem Diamanten-Bann sieht das zwölfte EU-Sanktionspaket vor, den zuletzt kaum noch wirkenden Preisdeckel für russische Ölexporte in Drittstaaten zu verschärfen. Zudem gibt es für weitere Güter Handelsbeschränkungen sowie Strafmaßnahmen gegen Personen und Organisationen, die den russischen Angriffskrieg unterstützen. Konkret geht es beispielsweise um ein Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren sowie um Ausfuhrbeschränkungen für Güter wie Lithiumbatterien, Thermostate und bestimmte Chemikalien. Zudem gibt es ein neues Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG) aus Russland, das laut Kommission Importe von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr betrifft. Es soll nach einer Bestandsschutzklausel nach maximal zwölf Monaten auch bestehende Verträge treffen.