CDU will MV-Schutzfonds durch Rechnungshof prüfen lassen
n-tv
Um den MV-Schutzfonds zur Bewältigung der Corona-Krise wurde im Landtag bereits heftig gestritten. Nach dem Gerichtsurteil zum Umgang des Bundes mit seinen Corona-Geldern könnte der Landesfonds erneut zum Fall für den Landesrechnungshof werden.
Schwerin (dpa/mv) - Ungeachtet der Ankündigung der Landesregierung, den umstrittenen MV-Corona-Schutzfonds vorfristig aufzulösen, dringt die CDU auf eine rechtliche Prüfung des Milliarden-Pakets. Die Oppositionsfraktion sieht sich durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung nicht benötigter Corona-Mittel durch den Bund in ihrer Kritik am Finanzgebaren auch der rot-roten Landesregierung bestätigt. In einer Vorlage für die Landtagssitzung Mitte Dezember beantragt die CDU, die Verwendung der Mittel aus dem kreditfinanzierten MV-Schutzfonds durch den Landesrechnungshof prüfen zu lassen.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei deutlich geworden, dass für Ausnahmen von der Schuldenbremse strengere Maßstäbe gelten würden. Dies betreffe auch die Verwendung der für die Bewältigung von Notlagen erlaubten Kredite. Eine gründliche und unabhängige Bewertung der bisherigen Praxis sei geboten, um Schlussfolgerungen für eine zukünftig verfassungsgemäße Anwendung des Finanzverfassungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern ziehen zu können, heißt es in der Begründung des Antrags. Das von Fraktionschef Franz-Robert Liskow unterzeichnete Papier lag auch der dpa vor.
Nach dem Willen der Union soll unter anderem festgestellt werden, ob der MV-Schutzfonds, für den Kredite im Umfang von 2,85 Milliarden Euro bewilligt worden waren, und die Verwendung dieser Mittel der Verfassung und dem Haushaltsrecht des Landes entsprachen. Insbesondere die Bildung der Sondervermögen für die Universitätsmedizinen und den Breitbandausbau aus Mitteln des Schutzfonds standen immer wieder in der Kritik, da es sich um Bereiche ohne direkten Bezug zur Corona-Pandemie handelte.