BGH muss Urteil im Karlsruher Terrorprozess prüfen
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Karlsruhe (dpa/lsw) - Der Bundesgerichtshof (BGH) muss das Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Prozess um einen möglichen islamistischen Terroranschlag prüfen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hätten Revision eingelegt, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Montag mit. Dieses hatte den 22 Jahre alten Angeklagten eine Woche zuvor zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünf Jahre und neun Monate plädiert, die Verteidigung einen Freispruch gefordert.
Das Urteil sei kein Mittelweg, hatte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung gesagt. Der Angeklagte habe Schuld auf sich geladen, aber diese wiege weniger schwer als von der Staatsanwaltschaft angenommen.
Verdeckte Vermittler hatten den Deutschen im Juni 2021 für den angeblichen Verkauf eines Sturmgewehrs zum Bahnhof Kehl (Ortenaukreis) gelockt. Dabei nahm die Polizei den Mann fest. Unklar blieb bis zuletzt, ob er konkret einen Anschlag in Deutschland oder Frankreich, wo er zuletzt lebte, geplant hatte. (Az: 5 KLs 510 Js 4383/21)
Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revisionen abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenderen Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.