BGH: Urteil nach Tötung von Mutter und Partner rechtskräftig
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Karlsruhe/Kaiserslautern (dpa/lrs) - Die Verurteilung eines Mannes zu lebenslanger Haft vor dem Landgericht Kaiserslautern wegen der Tötung seiner Mutter und deren Partner ist rechtskräftig. Das hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nach Mitteilung vom Donnerstag entschieden. Damit wurde die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils vom Landgericht Kaiserslautern vom 12. Oktober 2021 habe keine Rechtsfehler ergeben.
Nach dem Urteil hatte der Mann seine 60 Jahre alte Mutter im März 2021 in Weilerbach bei Kaiserslautern mit einer Axt getötet. Grund soll ein Streit über die Zukunft des gemeinsam bewohnten Gehöfts gewesen sein. Den 65 Jahre alten Lebensgefährten der Mutter erschlug der Beschuldigte demnach schlafend im Bett.
Die Tötung der Mutter hatte das Gericht als Totschlag gewertet, die Tötung des Partners als Mord: Die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Zudem wurde der damals 38-Jährige wegen Brandstiftung verurteilt, weil er zuvor an zwei Tatorten Brände gelegt hatte.