
Bestatter plädieren für mehr Individualität bei Beerdigungen
n-tv
Mit dem Auslaufen des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes stehen wichtige Änderungen bevor. Welche neuen Bestattungsformen könnten bald möglich sein?
Wiesbaden/Kassel (dpa/lhe) - Verstorbene finden auf öffentlichen Friedhöfen oder Friedwäldern ihre letzte Ruhe - dies ist in Hessen bei den allermeisten Bestattungen der Fall. Aber es gibt Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Beisetzungen auf privaten Grundstücken, auf Kloster- oder Schlossarealen genehmigt. Eine prominente Grabstätte außerhalb von Friedhofsmauern ist die Künstler-Nekropole im Habichtswald bei Kassel. Künstlerinnen und Künstler errichten zu Lebzeiten ihre eigenen Grabmäler und lassen sich später dort bestatten.
Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen sind allerdings sehr selten: Beispielsweise wurden 2024 hessenweit sechs Urnenbestattungen und eine Erdbestattung ausnahmsweise genehmigt. Die Zahlen der vorangegangenen Jahre sind ähnlich, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht. Diese Ausnahmen würden überwiegend beantragt, weil bereits in der Vergangenheit Familienangehörige auf dem Privatgrundstück bestattet wurden, etwa bei Adelsfamilien, erläuterte eine Ministeriumssprecherin.
Das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz läuft zum Ende des Jahres aus. Derzeit wird im Innenministerium das Ergebnis der Anhörung ausgewertet. Nach den Worten einer Ministeriumssprecherin wird die Gesetzesnovelle voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht.