Berufungsprozess gegen Ordensschwester wegen Kirchenasyls
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Notanker Kirchenasyl: Wenn Flüchtlingen die Abschiebung droht, öffnen Christen manchmal ihre Türen. Doch wer etwa in einem Kloster unterkommt, ist damit nicht automatisch sicher. Und wer Unterschlupf gewährt, kann auch vor Gericht landen.
Würzburg (dpa/lby) - Mehr als ein Jahr nach der Verurteilung einer Ordensschwester wegen der Gewährung von Kirchenasyl in Unterfranken beginnt am 14. Juli die Berufungsverhandlung. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom Juni 2021 Rechtsmittel eingelegt - nun wird der Fall vor dem Landgericht neu aufgerollt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt. Womöglich fällt gleich ein Urteil. Gegen diese Entscheidung wäre Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich.
Das Amtsgericht hatte gegen die 39-Jährige eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Als Auflage soll die Schwester 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Sollte sie in den nächsten zwei Jahren weiteres Kirchenasyl gewähren oder eine andere Straftat begehen, drohen ihr zusätzliche 600 Euro Geldstrafe und ein neues Strafverfahren - so das Urteil.
Die Anklage will statt einer Verwarnung eine höhere Strafe für die Frau erreichen, etwa eine Geldstrafe. Die Verteidigung ziele auf einen Freispruch, wie der Anwalt der Angeklagten sagte.