Bürgermeister verliert Eilverfahren
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Darmstadt (dpa/lhe) - Der Bürgermeister von Raunheim, David Rendel (SPD), hat einen Rechtsstreit mit der Stadtverordnetenversammlung der Kommune im Eilverfahren verloren. Wie das Verwaltungsgericht Darmstadt am Freitag mitteilte, ging es dabei um einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem August 2023, in dem unter anderem die Rückzahlung von Provisionen gefordert wird, die an den Mitarbeiter eines städtischen Eigenbetriebs gezahlt worden waren. Diesen Beschluss hatte der Bürgermeister beanstandet - zu Unrecht, entschied das Gericht (Az. 3 L 2222/23.DA).
Hintergrund war nach Angaben des Gerichts der Streit um einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2016, der für einen Mitarbeiter eines städtischen Eigenbetriebs Provisionszahlungen für abgeschlossene Grundstücksverkäufe vorsah - zusätzlich zu seiner tariflichen Bezahlung. Dies sei im Frühjahr bekannt geworden, weshalb die Stadtverordnetenversammlung eingeschritten sei und beschlossen habe, den Vertrag nicht zu genehmigen und den Magistrat aufforderte, bereits geleistete Provisionszahlungen zurückzufordern.
Bürgermeister Rendel argumentierte hingegen, dass der Magistrat und nicht die Stadtverordnetenversammlung für den unter seinem Vorgänger geschlossenen Vertrag zuständig sei und dieser auch nicht genehmigt werden müsse. Dem folgte das Verwaltungsgericht in dem Eilverfahren aber nicht. Zuständig sei zwar der Magistrat, der Vertrag müsse aber nach dem Eigenbetriebsgesetz von den Stadtverordneten genehmigt werden. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.