Ausschuss gibt grünes Licht für Verfassungsänderung in MV
n-tv
Der Schutz jüdischen Lebens soll Staatsziel in Mecklenburg-Vorpommern werden. Die Abstimmung soll in Kürze im Landtag stattfinden.
Schwerin (dpa/mv) - Für die geplante Verfassungsänderung in Mecklenburg-Vorpommern hat der Rechtsausschuss des Landtags grünes Licht gegeben. Mit der Entscheidung vom Mittwoch ist der Weg frei für die Abstimmung im Parlament, die laut SPD-Fraktionschef Julian Barlen noch im Januar stattfinden soll.
Als zusätzliches Staatsziel sollen der Schutz und die Förderung jüdischen Lebens in die Landesverfassung aufgenommen werden. Künftig sollen überdies Handlungen verfassungswidrig sein, die geeignet sind, nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut zu verbreiten. Dazu soll der Artikel 18a ergänzt werden. Er ächtet bisher alle Handlungen, die das friedliche Zusammenleben stören, ebenso die Verbreitung von rassistischem und anderem extremistischem Gedankengut.
Der Vorschlag für die Verfassungsänderung kam im Herbst von allen Fraktionen im Landtag außer jener der AfD. Sie zweifelt die Notwendigkeit der Verfassungsänderung an. Mit dem vorhandenen Paragrafen 18a und dem dort genannten weiten und dehnbaren Begriff des Extremismus sei bereits alles erfasst, was als nationalsozialistisch und antisemitisch identifiziert werden könnte, hieß es von der AfD.
Nach jahrelanger Debatte und vierjährigem Vorlauf beginnt an diesem Mittwoch die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA). Seit 2021 war die E-Akte in einer "Version 1.0" verfügbar, wenn Versicherte dies wollten. Jetzt startet die breite Einführung: zunächst in einer Pilotphase in ausgewählten Regionen, ab Mitte Februar geht die EPA bundesweit an den Start. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen.