Anklage nach Garmischer Zugunglück: War es Fahrlässigkeit?
n-tv
Das Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor eineinhalb Jahren hat die Region erschüttert. Nun kommt die juristische Aufarbeitung voran, es gibt eine Anklage. Ob es zum Prozess kommt, ist offen. Auch die Ursache des Unglücks ist ungeklärt.
München (dpa/lby) - Es ist der letzte Schultag vor den Pfingstferien, Schüler sind auf dem Heimweg. Am 3. Juni 2022 gegen 12.15 Uhr entgleist in der Ferienregion Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug. Waggons stürzen um, Verletzte werden aus Fenstern geborgen, Trümmer liegen verstreut. Vier Frauen und ein 13-Jähriger sterben. 78 Menschen werden teils schwer verletzt. Nun könnten mutmaßlich Verantwortliche juristisch zur Rechenschaft gezogen werden: Eineinhalb Jahre nach dem Unglück gibt es nach dpa-Informationen eine Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.
Die Ermittler werfen ihnen demnach fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich nicht dazu äußern. Ob es zu einem Prozess kommt, muss nun nach Eingang der Anklagen das Gericht entscheiden. Zunächst war gegen fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden. In zwei Fällen wurden die Verfahren eingestellt.
Wochenlang hatte nach dem Unglück die Soko "Zug" beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd ermittelt. Die Beamten befragten Fahrgäste aus dem Unglückszug, riefen Zeugen auf, Bilder und Videos für die Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.