Anklage fordert Bewährung im Prozess um Maskenbetrug
n-tv
Am Landgericht Nürnberg-Fürth geht ein Prozess gegen zwei Männer zu Ende, die teils minderwertige Corona-Schutzmasken aus China verkauft haben. Wollten sie betrügen, oder waren sie nur naiv?
Nürnberg (dpa/lby) - Im Prozess um mögliche Betrügereien bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken aus China am Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für die beiden Angeklagten Geschäftsleute gefordert. Bei der Beschaffung von Masken während der Corona-Pandemie im großen Stil für das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sei den beiden Männern keine Betrugsabsicht nachzuweisen - die Staatsanwaltschaft trat in diesem Punkt von ihrer ursprünglichen Anklage zurück.
Im späteren Verlauf der Pandemie sei allerdings die fragwürdige Qualität der Masken nachweislich bekannt gewesen. Dennoch hätten die beiden Männer - einer davon Kommunalpolitiker der Freien Wähler im Raum Neumarkt/Oberpfalz - mit erheblicher krimineller Energie und Skrupellosigkeit die Masken etwa an Apotheken weiterverkauft. Der hierbei entstandene Schaden sei mit gut 17.000 Euro jedoch im Vergleich zu dem Umfang der Geschäfte mit dem Landesamt gering gewesen. Bewährungsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten seien angemessen, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.
Der Verteidiger eines der Angeklagten forderte am Vormittag Freispruch in allen Punkten für seinen Mandanten. Die Geschäftsleute hätten keine Betrugsabsicht gehabt. Als Händler mit Autoteilen, die in der Corona-Pandemie erst in den Import von Medizinprodukten eingestiegen seien, hätten sie keinerlei Erfahrung mit dem komplexen Geflecht von Qualitätsstandards gehabt.
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