Amtsgericht hält umstrittenes Plakat für zulässig
n-tv
Ein Rechtsextremist aus Ostthüringen stand in Gera vor Gericht. In einem Punkt wurde er freigesprochen, in einem anderen nicht.
Gera (dpa/th) - Im Verfahren gegen einen in Ostthüringen aktiven Rechtsextremisten hat das Amtsgericht Gera die Nutzung eines umstrittenen Plakates bei Demonstrationen unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Rechtsextremisten unter anderem angeklagt, weil auf einer von ihm organisierten Demonstration 2022 ein Plakat gezeigt wurde, auf dem in einer Fotomontage ein Polizist in Sträflingskleidung mit einem Schild mit der Aufschrift "schuldig" in der Hand zu sehen war. Diese Plakate wurden während der Proteste gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bundesweit auf Kundgebungen gezeigt, auch Bundesminister, Forscher und teilweise Journalisten wurden darauf abgebildet.
Obwohl der Angeklagte dafür verantwortlich sei, dass ein solches Plakat gezeigt wurde, sei er vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf Anfrage. Das Gericht sei zur Überzeugung gekommen, dass das Zeigen des Plakates im konkreten Fall von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen sei. Es liege nach der Überzeugung des Gerichts auch kein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor.